Perücke auf Rezept: So funktioniert die Kostenübernahme
Bei medizinisch bedingtem Haarausfall beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten für eine Perücke. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, erfahren Sie hier.
Schritt 1: Verordnung vom Arzt
Wer aus medizinischen Gründen unter Haarausfall leidet, erhält vom Arzt eine Verordnung (ein Rezept) für eine Perücke. Auf dem Rezept sollte die Diagnose bzw. der Vermerk wie „krankheitsbedingter Haarausfall" stehen. Ausgestellt wird es meist vom Hausarzt, Onkologen oder Dermatologen.
Schritt 2: Abrechnung übernehme ich
Durch meine Präqualifizierung bin ich für die Abrechnung mit fast allen Krankenkassen zugelassen. Das bedeutet für Sie: Sie legen mir Ihre Verordnung vor, und ich rechne direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Um die Formalitäten müssen Sie sich nicht kümmern.
Schritt 3: Zuzahlung und Eigenanteil
Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag als Zuschuss. Wie hoch dieser ist, hängt von Ihrer Kasse und der Art der Perücke (Kunst- oder Echthaar) ab. Möchten Sie ein höherwertiges Modell, kann ein Eigenanteil entstehen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % des Betrags, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach der Höhe des Festbetrags. So wissen Sie genau, mit welchem möglichen Eigenanteil Sie rechnen. Gern unterstütze ich Sie dabei.
Das brauchen Sie im Überblick
- Ärztliche Verordnung mit Diagnose
- Ihre Versichertenkarte bzw. Kassendaten
- Etwas Zeit für eine in Ruhe geführte Beratung
Ich begleite Sie durch den gesamten Ablauf – diskret, unkompliziert und mit langjähriger Erfahrung. So bleibt Ihnen der Papierkram erspart, und Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Perücke?
Die Kassen zahlen einen Festbetrag, der je nach Kasse und Perückenart unterschiedlich ausfällt. Für ein höherwertiges Modell kann ein Eigenanteil dazukommen. Ihre Kasse nennt Ihnen den genauen Betrag.
Muss ich in Vorleistung gehen?
In der Regel nicht. Durch meine Präqualifizierung rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung und einen eventuellen Eigenanteil.
Welcher Arzt stellt die Verordnung aus?
Meist der Hausarzt, Onkologe oder Hautarzt. Wichtig ist der Vermerk, dass der Haarausfall krankheitsbedingt ist.
Sie haben Fragen? Ich bin für Sie da.
In einem ruhigen, diskreten Gespräch finden wir gemeinsam die Perücke, die perfekt zu Ihnen passt – auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause oder in der Klinik.
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